Strom, smartphones, mutterschutz: was sich ab dem 1. Juni in deutschland ändert

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Der Wechsel des Stromanbieters soll künftig schneller erfolgen, bei Fehlgeburten greift der Mutterschutz und Ex-Soldaten werden in Berlin gewürdigt. Die Änderungen ab Monatsbeginn im


Überblick. Während mit dem Sommer auch die Urlaubszeit beginnt, gilt für Besitzerinnen und Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen bald eine neue Regel. Ein Überblick über die wichtigsten


Änderungen ab Anfang Juni: MUTTERSCHUTZ BEI FEHLGEBURTEN Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun Anspruch auf Mutterschutz. Damit erhalten Betroffene


erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen. Abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt


bestehen unterschiedliche Ansprüche. NATIONALER VETERANENTAG Am 15. Juni sollen die Veteranen der Bundeswehr erstmals bei einem nationalen Veteranentag gewürdigt werden. Die zentrale Feier


findet vor dem Reichstag in Berlin statt, vielerorts gibt es weitere Veranstaltungen. Als Veteranin oder Veteran der Bundeswehr gilt, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven


Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist. STROMANBIETER INNERHALB VON 24 STUNDEN WECHSELN Bei einem Stromanbieterwechsel soll die Umstellung ab dem 6. Juni


innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Ziel der EU-Richtlinie ist es, den Wettbewerb zu steigern, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt. Die Kündigungsfristen der jeweiligen


Verträge bleiben allerdings bestehen. Rückwirkende Anmeldungen, etwa bei einem Umzug, sind nicht mehr möglich. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren


Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder


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widerrufen können. MEHR BARRIEREFREIHEIT BEIM ONLINE-HANDEL Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen anbieten. Dann gilt nämlich


das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen. SCHULFERIEN Für Millionen Schülerinnen und


Schüler nähert sich das Schuljahr dem Ende. Als Erste starten die Kinder und Jugendlichen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die Sommerferien – ihr letzter Schultag ist der 27.


Juni. Als letztes Bundesland startet wie immer Bayern, und zwar am 1. August. Bis zum 10. August sind für rund eine Woche alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland in den großen Ferien.


NEUE EU-REGELN FÜR SMARTPHONES Am 20. Juni treten neue Ökodesign-Vorgaben der Europäischen Union für Smartphones und andere schnurlose Telefone in Kraft. So sollen die Telefone etwa ein


Mindestmaß an Widerstandsfähigkeit erfüllen, die Batterien sollen nach mindestens 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent erreichen und die Hersteller müssen noch sieben Jahre


nach Verkaufsstopp Ersatzteile bereitstellen. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen der Geräte einzugrenzen. GAS-CHECKS FÜR WOHNWAGEN UND WOHNMOBILE WERDEN PFLICHT Wer ein Wohnmobil oder einen


Wohnwagen mit Flüssiggasanlage besitzt, muss ab dem 19. Juni einen regelmäßigen Experten-Check nachweisen. Darauf weist der ADAC hin. Mit der entsprechenden Änderung der


Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll demnach erreicht werden, dass weniger Unfälle beim Heizen, Kühlen und Kochen im Camper passieren. _(dpa)_


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