Messerangriff auf beamten in neukölln: polizei entliess verdächtigen selbst – und ermittelt gegen verletzten

Tagesspiegel

Messerangriff auf beamten in neukölln: polizei entliess verdächtigen selbst – und ermittelt gegen verletzten"


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Der Fall löste Empörung aus: In Neukölln wird ein Beamter mit einem Messer verletzt, Stunden später kommt der Täter frei. Doch das entschied zuerst nicht die Staatsanwaltschaft. Nachdem am


Freitagabend gegen 22 Uhr ein Polizist vor dem Abschnitt 55 mit einem Küchenmesser und neun Zentimeter langer Klinge verletzt worden ist, werden nun neue Details bekannt – zum Beamten


selbst, aber auch zur Rolle der Staatsanwaltschaft. Die geriet in die Kritik, weil der 28-jährige Täter wenige Stunden nach der Tat wieder freikam und kein Haftbefehl beantragt wurde.


Tatsächlich traf die Polizei, konkret die 5. Mordkommission beim Landeskriminalamt, zunächst selbst die Entscheidung, dass der 28-Jähriger, der einen festen Wohnsitz hat und nicht


vorbestraft ist, wieder freigelassen wird. „Für die Beantragung eines Haftbefehls haben die Ermittlungsbehörden den Beweis für den dringenden Tatverdacht einer Straftat zu führen, die so


schwer wiegt, dass zum Beispiel mit Flucht des Beschuldigten zu rechnen ist“, sagte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. > Deswegen


 hat die Mordkommission samstagfrüh um 2:15 Uhr die > Entlassungsanordnung erteilt. FELOR BADENBERG (CDU), Justizsenatorin Nach bisherigem Stand „lagen diese Voraussetzungen nicht vor“.


Offen sei auch, ab wann der Beschuldigte sein Gegenüber überhaupt erstmals als Polizisten erkannt hat. „Deswegen hat die Mordkommission Samstagfrüh um 2:15 Uhr die Entlassungsanordnung


erteilt und damit die Freilassung des Beschuldigten veranlasst“, sagte Badenberg. Die Staatsanwaltschaft sei darüber dann um 5 Uhr informiert worden. In der Pressemitteilung von Sonnabend


hieß es noch, dass der 28-Jährige „in Absprache mit der Staatsanwaltschaft nicht einem Ermittlungsgericht vorgeführt“ worden sei, weil „kein dringender Tatverdacht für ein versuchtes


Tötungsdelikt besteht“. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen


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Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft erst nachträglich der


Entscheidung der Mordkommission zugestimmt. Wörtlich sagte die Justizsenatorin: „Nach der noch am Samstag erfolgten Auswertung der Videoaufzeichnung durch die Staatsanwaltschaft wurde die


Einschätzung der Polizei bestätigt.“ Auch ein anderes Detail hielten die Behörden bislang zurück: Nach Tagesspiegel-Informationen wird nun auch gegen den Beamten selbst ermittelt. Es geht um


den Verdacht der Körperverletzung im Amt. Nach den bisherigen Ermittlungen wollte ein 28-Jähriger eine Anzeige auf der Wache an der Rollbergstraße erstatten, worauf er vom Diensthabenden um


Geduld gebeten wurde. Daraufhin verließ er das Gebäude wieder und beschädigte den Angaben zufolge mit einem Messer ein Polizeifahrzeug. Wie ein Video aus der Überwachungskamera nach


Tagesspiegel-Informationen zeigt, ritzte der Mann mit dem Messer an einem Einsatzwagen herum. Währenddessen trat der Beamte von hinten an ihn heran und überraschte ihn. Der 28-Jährige drehte


seinen Kopf nach hinten, der Beamte schlug ihm sogleich mit der Faust ins Gesicht. Deshalb wird gegen den Beamten ermittelt. Er ist inzwischen außer Lebensgefahr und wieder zu Hause. Bei


der Auswertung des Videos kamen die Ermittler nach Tagesspiegel-Recherchen auch zum Ergebnis, dass der Polizist anscheinend die übliche Eigensicherung vernachlässigte, als er offenbar auf


den Mann zuging, ohne ihn vorher aus einer gewissen Entfernung angesprochen zu haben. Die Justizsenatorin bestätigte dies im Rechtsausschuss. „Er packte ihn, woraufhin es zu einer Rangelei


kam, in deren Folge der Beamte leider verletzt wurde, ohne dass man eine Stich- oder Schnittbewegung des Beschuldigten auf dem bislang vorliegenden Beweismaterial erkennen kann“, sagte sie.


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