Bundesanwaltschaft: mutmasslicher is-unterstützer in karlsruhe vorgeführt
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Im Februar sorgte die Festnahme eines Mannes am Berliner Flughafen für Schlagzeilen. Plante er einen Anschlag auf die israelische Botschaft? Die Bundesanwaltschaft erwirkt nun einen neuen
Haftbefehl. Ein mutmaßlicher Unterstützer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ist in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt worden. Der Russe war im
Februar am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen worden. Nach damaligen Angaben der Behörden sollte er einen politisch motivierten Anschlag in Berlin geplant haben. Mutmaßliches Ziel war
nach Informationen der dpa die israelische Botschaft in Berlin. Von konkreten Anschlagsplänen spricht die Bundesanwaltschaft in ihrer Mitteilung nicht. Die obersten Strafverfolger werfen
dem Mann aber unter anderem die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat vor. Im Auftrag des IS soll er
Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt haben, heißt es. Außerdem soll er vorgehabt haben, sich dem IS anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen. NEUER
HAFTBEFEHL ERWIRKT Am 20. Februar wollte er dazu vom Berliner Flughafen in das Operationsgebiet des IS reisen, wie die Bundesanwaltschaft weiter mitteilt. Er wurde auf dem Weg zum Boarding
festgenommen und kam zunächst auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichts Brandenburg in Untersuchungshaft. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von
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oder widerrufen können. Die Bundesanwaltschaft übernahm später die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg. Daher wurde der Verdächtige heute zur Haftvorführung nach
Karlsruhe gebracht. Der Haftbefehl des BGH-Ermittlungsrichters ersetzt nun den bisherigen des Amtsgerichts. Vor wenigen Wochen hatte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg
erklärt, durch die bisherigen Ermittlungen habe sich der Verdacht eines geplanten Terroranschlags erhärtet. Welche Hinweise darauf vorliegen, sagte er mit Verweis auf „ermittlungstaktische
Gründe“ allerdings nicht. © dpa-infocom, dpa:250605-930-635071/1 _Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal._
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