Duogynon: Klage gegen Bayer wegen Verjährung gescheitert - DER SPIEGEL
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Duogynon (Archivbild): "Pustekuchen, jetzt ist alles verjährt"
Berlin - Das Berliner Landgericht hat die Klage eines Behinderten gegen den Konzern Bayer Pharma abgewiesen. Der Lehrer war 1976 mit schweren Missbildungen an Blase und Harnröhre geboren
worden, die er auf das Hormonpräparat Duogynon zurückführt. Seine Mutter hatte das Mittel während der Schwangerschaft genommen. Der Lehrer hatte 50.000 Schmerzensgeld und Schadenersatz
gefordert.
In seinem Urteil wies das Landgericht die Klage am Donnerstag zurück. In der mündlichen Verhandlung erklärte der Richter zuvor, die Ansprüche des Klägers seien verjährt. Ob das bis 1980 als
Schwangerschaftstest verwendete Duogynon tatsächlich die Behinderung des Lehrers verursacht hat, spielte in dem Prozess keine Rolle. "Ob je ein Schadenersatzanspruch bestand, hat dieses
Gericht nicht zu entscheiden", sagte Zivilrichter Holger Matthiessen.
Er legte in der mündlichen Verhandlung dar, dass für ab 1978 verabreichte Arzneimittel strengere Haftungsregeln gelten. Der Kläger könne aber nur im Jahr 1975 oder 1976 durch Duogynon
geschädigt worden sein und sich lediglich auf das Bürgerliche Gesetzbuch stützten. "Spätestens 2006 ist ein Schaden verjährt gewesen", sagte Matthiessen.
Der Richter wies auch den Einwand zurück, der Hersteller habe in den siebziger und achtziger Jahren die Forschung zu Gefahren von Duogynon unzulässig beeinflusst und dadurch selbst
rechtzeitige Schadensersatzklagen verhindert. Seit den sechziger Jahren sei auch in der Öffentlichkeit intensiv über Duogynon diskutiert worden. "Auch 1995 oder 2004 hätte mit ähnlicher
Begründung eine Klage erhoben werden können", sagte er.
Duogynon wurde von Schering hergestellt, das 2006 von Bayer übernommen wurde. Der Prozessvertreter des Klägers warf Schering vor, die fruchtschädigende Wirkung von Duogynon stets vertuscht
zu haben. "Man kann nicht jahrzehntelang dafür sorgen, dass nichts ans Licht kommt und dann sagen: Pustekuchen, jetzt ist alles verjährt", bemängelte Rechtsanwalt Jörg Heynemamm.
Der Rechtsanwalt des Bayer Pharmakonzerns Henning Moelle erklärte, Duogynom sei vom Bundesgesundheitsamt und vielen weiteren Behörden geprüft worden. Auch ein dreijähriges staatsanwaltliches
Ermittlungsverfahren habe schon in den achtziger Jahren erhobene Vorwürfe nicht bestätigen können.
Der klagende 36-jährige Lehrer Andre Sommer äußerte sich "sehr enttäuscht" über das Urteil. Sein Anwalt kündigte an, man werde auf jeden Fall Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Sommer war vor eineinhalb Jahren bereits mit einer Auskunftsklage gegen Bayer Pharma in Sachen Duogynon an der Verjährungshürde gescheitert.
Über das Internet haben sich nach Sommers Angaben mittlerweile 350 Opfer des Hormonpräparats gemeldet. Zum Teil handele es sich um Menschen, die mit Missbildungen geboren worden seien,
nachdem ihre Mutter die Schwangerschaft mit Duogynon getestet habe, sagte er. Zum Teil handele es sich auch um Frauen, deren missgebildete Kinder nach der Geburt gestorben seien. Ein Dutzend
Duogynonopfer protestierten zu Beginn des Prozesses vor dem Gerichtsgebäude gegen die Verjährung ihrer Ansprüche.
Duogynon (Archivbild): "Pustekuchen, jetzt ist alles verjährt"
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