Überfall von halberstadt: theater schockiert über freilassung von rechtsextremen
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Halberstadt- Theaterintendant Andre Bücker sagte, der Prozess gegen die vier mutmaßlichen Täter sei von Anfang an eine Farce gewesen. Die Weichen seien bereits gestellt worden, als das
Gericht bei Prozessbeginn die Klage auf eine gemeinschaftliche Tat nicht zugelassen habe. "Ab da war eigentlich nicht mehr zu erwarten, dass irgendetwas dabei rauskommen würde."
Eine Bedrohung der Kulturschaffenden durch die rechte Szene gebe es nach wie vor, sagte der Intendant. Zwei der Opfer des Überfalls im Sommer in Halberstadt hätten ihren Arbeitsvertrag
gekündigt, "weil sie in dieser Stadt nicht mehr leben wollen". Es gebe weiterhin Übergriffe. Das Theaterensemble sei durch die Entscheidung geschockt. "Für die Betroffenen ist
es furchtbar, dass die Täter frei sind", sagte auch Martina Nees von der Mobilen Opferberatung. "Sie haben Angst, den Tätern in Halberstadt wieder zu begegnen." Im Prozess um
den rechtsextremistischen Überfall auf Theaterschauspieler sind am Vormittag alle Tatverdächtigen wieder auf freien Fuß gekommen. Ein Sprecher des Landgerichtes Magdeburg bestätigte, dass
der Haftbefehl gegen drei der Angeklagten aufgehoben wurde, weil kein dringender Tatverdacht mehr vorliege. Auch der vierte Beschuldigte, der zu Beginn des Prozesses ein Teilgeständnis
abgelegt hatte, wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden. OPFERANWÄLTE
FÜRCHTEN, DASS DER ÜBERFALL UNAUFGEKLÄRT BLEIBT Nach zweimonatiger Verhandlung befürchten die Opferanwälte nun, dass schwere Ermittlungsfehler die Aufarbeitung des Überfalls gefährden
könnten. Dass die Polizei unmittelbar nach der Tat so langsam reagiert habe, könne sich nun bitter in der Verhandlung rächen. "Es besteht die große Gefahr, dass die Sache nicht mehr
aufgeklärt werden kann", sagte Nebenklagevertreter Stephan Martin. Es habe gravierende Unzulänglichkeiten in den Ermittlungen gegeben, die sich auf den Prozess auswirkten. "Das
begann mit dem Versagen der Polizei am Tatort", sagt Martin. Zwei Beamte hatten Hinweise der Opfer auf die Fluchtrichtung der Täter ignoriert. Dadurch seien die Angreifer entkommen und
hätten später nicht mehr komplett ermittelt werden können. Attackiert wurden die Schauspieler nach Eigenangaben von acht bis zehn Tätern, vor Gericht stehen nur vier. Nach dem Bekanntwerden
dieser Pannen sei die Polizei unter dem Druck der Öffentlichkeit in Aktionismus verfallen. "Es ist eindeutig, dass zu ungenau ermittelt wurde, um schnell Erfolge vorweisen zu
können", konstatiert Martin. Nach Angaben der Mobilen Opferberatung sind namentlich bekannte Zeugen des Überfalls bis heute nicht vernommen worden. Die Versäumnisse seien vor allem in
der Aussage einer Zeugin vor Gericht deutlich geworden. Die junge Frau hatte einen Angreifer bei einer Lichtbildvorlage der Polizei eindeutig identifiziert, allerdings befinde der sich nicht
unter den Angeklagten. Wie Theaterintendant Bücker kritisieren auch die Opferanwälte, dass eine Verurteilung der Angeklagten auch durch den Eröffnungsbeschluss des Vorsitzenden Richters zu
Prozessbeginn erschwert würden. Der hatte den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Mittäterschaft ausgeschlossen. "Dadurch muss im Verfahren jedem einzeln eine unmittelbare
Tathandlung nachgewiesen werden", erklärt Martin. Drei der Angeklagten konnten durch Zeugen aber nicht belastet werden. Beim Tatvorwurf der Mittäterschaft hätte die Anwesenheit der
Angeklagten am Tatort für den dringenden Tatverdacht ausgereicht. Bei den drei Angeklagten, die durch Zeugen nicht belastet wurden, hatten auch die Staatsanwaltschaft sowie die
Nebenklagevertreter der Aufhebung des Haftbefehls zugestimmt. Die Staatsanwaltschaft hatte auch der Freilassung des 22-jährigen zugestimmt, der ein Teilgeständnis abgelegt hatte. Dieser
hatte seiner Frau aus der Untersuchungshaft einen Brief mit der Aufforderung geschrieben, falsche Entlastungszeugen zu beschaffen. Dennoch sahen Gericht und Staatsanwalt keine
Verdunklungsgefahr. "Er hat längst eingeräumt, dass das eine Dummheit war", begründete der Staatsanwalt seine Zustimmung zur Freilassung. Die vier Männer im Alter zwischen 22 und
29 Jahren müssen sich seit Oktober wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, am 9. Juni in Halberstadt 14 Schauspieler und Tänzer des Nordharzer
Stadtbundtheaters überfallen und fünf von ihnen zum Teil schwer verletzt zu haben. _esp/AP/ddp_
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