Polizei-datenbanken: welche infos stehen da über mich?

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Polizei-datenbanken: welche infos stehen da über mich?"


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waren im Sommer 2017 zum G20-Gipfel in Hamburg gekommen, um ihren Job zu machen und über das Ereignis zu berichten: Doch 32 Journalisten wurde vor Ort die Akkreditierung entzogen - zumindest


zum Teil offenbar auf Basis unrechtmäßig gespeicherter, schlecht gepflegter oder schlicht falsch interpretierter Daten. In mehreren Fällen ist später offiziell festgestellt worden, dass die


Journalisten unrechtmäßig ausgeschlossen worden waren. Der Fall sorgte für Empörung. Die Datenbankeinträge hatten Fehlentscheidungen bewirkt. "Ganz klar: Unnötig gespeicherte Daten


schaffen nicht mehr, sondern weniger Sicherheit", sagte der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und sprach von schwerwiegenden Vorwürfen. Dem Rechtsanwalt Ulrich Kerner aus Berlin


liefert diese Episode neues Futter für eine Warnung, die er seit Jahren ausspricht: Seiner Meinung nach sind Polizeidatenbanken auf Landes-, Bundes-, und EU-Ebene häufig schlecht geführt.


Sie würden Daten über deutsche Bürger liefern, die die Polizei nach geltendem Recht eigentlich nicht zu sehen bekommen sollte. Trotz bestehender Löschfristen werden bestimmte Daten laut


Kerner nicht gelöscht, sondern verbleiben so lange in den Datenbanken, bis ein Betroffener selbst nachhakt. In einer Datenbank des Kraftfahrtbundesamts werden beispielsweise schlicht alle


Bürger mit Führerschein aufgeführt, Kerner hält sie für unproblematisch und sauber geführt. Die Datenbanken können aber auch weitaus sensiblere Informationen enthalten: BTM lautet ein


häufiger Eintrag in Polizeidatenbanken. Das Kürzel zeigt an, dass die Person bereits einmal im Bereich Betäubungsmittel aufgefallen ist. Auch Merkmale wie "Sexualtäter",


"Prostitution", "geisteskrank" oder "gewalttätig" werden eingespeist. Häufig haben mehrere staatliche Stellen Zugriff darauf, nicht nur eine Landespolizei. EINE


WICHTIGE ARBEITSHILFE DER POLIZEI Für die Polizeiarbeit sind derartige Datenbanken sehr wichtig und nicht per se problematisch. Sie helfen den Beamten, ihre Arbeit zu machen. Wo wohnt ein


Verdächtiger? Wen hat ein Kollege gerade bei einer Verkehrskontrolle vor sich? Auch Kerner weiß um die Notwendigkeit, Daten schnell abfragen zu können und sagt: "Diese Datenbanken sind


kein Panikthema, bei dem man sofort denken muss: Da passieren schlimme Dinge. Kriminalistisch macht so eine Abfrage durchaus Sinn." Dennoch weist er darauf hin, dass solche Datenbanken


- auch wenn sie nützlich sind - nach seiner Ansicht einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger darstellen. Da müsse alles rechtlich einwandfrei sein. "In Deutschland gilt das Recht


auf informationelle Selbstbestimmung, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine Datenbank mit meinen Daten ist daher ein Eingriff in dieses Recht." Um für das Thema zu


sensibilisieren, ist er für einen Vortrag auf die Berliner Netzkonferenz re:publica gekommen . Im Alltag berät und vertritt der Anwalt Blogger, politische Künstlergruppen und Netzaktivisten,


aber auch Unternehmen, etwa zu Fragen des Ordnungsrechts oder des Strafrechts. "MAN GILT GANZ SCHNELL ALS VORBELASTET" Von seinen Mandanten kennt Kerner viele Geschichten darüber,


wie Polizeidatenbanken wirken können. Sind Polizisten bei einer Verkehrskontrolle zunächst noch freundlich, schlägt der Tonfall nach der Sichtung eines negativen Eintrags schnell um.


"Keiner ist frei von Vorurteilen. Wenn Daten erfasst werden und verfügbar sind, schreibt der Mensch ihnen einfach eine gewisse Wichtigkeit zu", sagt er. "Man gilt ganz schnell


als vorbelastet - dabei ist der Eintrag eventuell falsch oder der Mandant hätte ein Recht darauf gehabt, dass die Information längst hätte gelöscht werden müssen." Das Problem, das


Kerner sieht: "Alte Daten beeinflussen sehr wohl den ermittelnden Beamten." Aufgrund gesetzlicher Auskunftspflichten beantragt er für seine Mandanten daher häufig Datenbankabfragen


bei der Polizei. Häufig sind diese Anfragen der Anstoß für die Beamten, den fraglichen Datensatz zu prüfen - und veraltete Einträge zu löschen. Wer keine solche Anfrage beauftragt, könne


nur darauf hoffen, dass dies auch ohne sein Zutun geschieht. SO BEKOMMEN SIE AUSKUNFT "Aber wir haben hier ein strukturelles Problem. Die Behörden sind wegen Personalmangels gar nicht


in der Lage, ihre Datenbanken nach Einträgen zu durchforsten, die dort nicht hingehören", sagt Kerner. Wer wissen möchte, welche Daten über ihn beispielsweise in einer der


Polizeidatenbanken vorhanden sind, kann selbst eine Anfrage stellen. Vorlagen für entsprechende Schreiben, die an Geheimdienste gerichtet werden können, finden sich zum Beispiel auf der


Seite der Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche , sagt Kerner. Auch wer die Polizei anfragen will, findet online extra Vorlagen. Gesendet werden sollte das Auskunftsschreiben an die


Landespolizei des Landes, in dem man gemeldet ist - oder gemeldet war. Nicht selten, so sagt Kerner, bekomme man dann eine Auflistung zurück, die mit dem Hinweis versehen ist, die Daten


seien nun gelöscht worden. Weil sie gar nicht mehr hätten gespeichert sein dürfen. _Anmerkung: Der Text wurde nachträglich um Details zu den Auskunftsschreiben und zur Führerschein-Datenbank


ergänzt._


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