Blitzer-skandal! Gerät liefert massive messfehler - wann fahrer handeln müssen

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Blitzer-skandal! Gerät liefert massive messfehler - wann fahrer handeln müssen"


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Blitzer-Skandal um "Leivtec XV3": Das Gerät produzierte offenbar reihenweise Falschmessungen, ohne dass Behörden darauf angemessen reagierten. Wie sich Autofahrer gegen


unberechtigte Bußgelder wehren. Wer aktuell Betroffener in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder gegen wen ein solches Verfahren bereits abgeschlossen wurde,


sollte dringend überprüfen lassen, mit welchem Messgerät die Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wurde. Aktuell hat nämlich der Gerätehersteller Leivtec empfohlen, MIT SEINEM MESSGERÄT DES


TYPS “XV3” KEINE GESCHWINDIGKEITSMESSUNGEN MEHR DURCHZUFÜHREN. ANZEIGE BLITZER XV3 LIEFERTE WOHL REIHENWEISE FEHLMESSUNGEN Was war geschehen? * Sachverständige hatten im Rahmen von


Testmessungen nachgewiesen, dass es bei Einsatz des Messgeräts zu erheblichen Abweichungen kam. * Sie bauten zwei dieser Geräte versuchsweise nebeneinander auf und maßen dasselbe Fahrzeug


gleichzeitig bei der Durchfahrt an beiden Geräten. * Dabei zeigte Messgerät 1 die Geschwindigkeit 125 km/h und das Messgerät 2 die Geschwindigkeit 141 km/h, D.H., DIE MESSDIFFERENZ BETRUG 16


KM/H! EURO 7 KOMMT 2025 - "AUS FÜR BENZINER UND DIESEL": AUTOCLUB-CHEF RECHNET MIT GEPLANTER EU-ABGASNORM AB Diese Messunsicherheit mit dem Messgerät Leivtec XV3 besteht trotz


bestehender PTB-Bauartzulassung (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt) schon seit langer Zeit. Leivtec und die PTB reagierten erheblich verzögert, nämlich erst Ende letzten Jahres,


indem sie die sogenannten Auswerterichtlinien „verschärften“. So wollte man sicherstellen, dass Messungen in „besonders fehleranfälligen Situationen“ nicht mehr verwertet würden. ANZEIGE


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15:33 HIER DEN AUTO-NEWSLETTER ABONNIEREN Insider-Berichte, Tests, Ratgeber, Videos, Hintergründe: Jede Woche versorgt Sie FOCUS Online mit den wichtigsten Nachrichten aus dem Ressort Auto.


Hier können Sie den Newsletter ganz einfach und kostenlos abonnieren. MESSUNGEN SIND NICHT VERWERTBAR Nun hat sich aber herausgestellt, dass auch Messungen, nach den strengeren Maßstäben


angeblich verwertbar waren, laut der Sachverständigen noch immer zu hohe Messergebnisse ausweisen. Der Hersteller hat endlich reagiert und alle Behörden, die dieses Messgerät einsetzen, per


E-Mail gebeten, vorerst keine Messungen mehr vorzunehmen - ich zitiere aus dem Text: _„Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es


auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu


nehmen.“_ ANZEIGE ÜBER DEN EXPERTEN Rechtsanwalt Michael Winter studierte in Tübingen Jura und ist seit 1989 auf verkehrsrechtlichem Gebiet tätig. Als Lehrbeauftragter an der dualen


Hochschule Baden-Württemberg vermittelt er seine Erfahrung auch im wissenschaftlichen Bereich. Das von ihm gegründete Unternehmen “WHW Seminar & Service” bildete seit 2001 durch


interaktive Seminare eine vierstellige Zahl von Verkehrsteilnehmern unter dem Firmenmotto: “Wissen Hilft Weiter“ in den Bereichen „Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht“ weiter. Seit Beginn


der Dieselskandale klagt Winter zudem zusammen mit seinen Kooperationspartnern gegen mehrere deutsche Automobilhersteller, darunter auch Volkswagen. Parallel weist die PTB auf ihrer Website


darauf hin, dass sie am 09.03.2021 Kenntnis erlangt habe, dass eszu unzulässigen Messwertabweichungenkommen könne. Seit Oktober 2020 würde sie diesbezüglich „intensive“ Untersuchen


anstellen. Für mich bedeutet dies, dass man seit Oktober 2020 „tief und fest geschlafen hat“. Man hätte das Messgerät ganz sicher schneller und intensiver überprüfen können - dann wäre es


wohl noch im November 2020 vom Markt genommen worden. ANZEIGE WAS TUN, WENN ICH GEBLITZT WURDE? Das Leivtec XV3 gelangt bundesweit zum Einsatz. Es wird interessant sein zu erfahren, wie


Behörden in laufenden Verfahren auf die Nachricht des Herstellers und der PTB reagieren. ANZEIGE MEINES ERACHTENS MÜSSEN VERFAHREN VOR DER BUSSGELDBEHÖRDE VON DIESER SOFORT EINGESTELLT


WERDEN. Gleiches gilt für bereits gerichtlich anhängige Verfahren. Was ist jetzt zu tun? * Man bedenke, dass im Falle eines Fahrverbots (so es sich nicht um ein Regelfahrverbot für


Wiederholungstäter handelt) üblicherweise zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden, DEREN TILGUNG ERST NACH FÜNF JAHREN ERFOLGT. ANZEIGE BUNDESVERFASSUNGSGERICHT KÖNNTE


ENDGÜLTIGE KLÄRUNG BRINGEN Zu guter Letzt hoffe ich - wie zuletzt am Ende des Jahres 2020 im Beschluss des BVerfG zum Akteneinsichtsrecht (2 BvR 1616/18) - erneut auf eine Entscheidung


dieser höchsten Instanz. In Karlsruhe befasst sich nämlich im Rahmen einer weiteren Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen 2 BvR 1167/20) aktuell mit der Frage, ob Hersteller die Messdaten zur


Verfügung stellen oder nicht. Werden diese z.B. nicht gespeichert ,müsste dies meines Erachtens zu verfassungsrechtlichen Konsequenzen zugunsten aller Betroffenen führen. MEHR ZU BLITZER UND


AUTOFAHREN


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